Assistives Zuhören
Unterstützendes Zuhören (Assistive Listening) bedeutet, dass Menschen in verschiedensten Situationen besser hören können – ganz gleich, ob sie wegen Hörverlust, Hintergrundgeräuschen oder räumlicher Entfernung Schwierigkeiten haben, den Ton klar zu verstehen. Diese Lösungen sorgen dafür, dass niemand wichtige Worte oder Töne verpasst – weder in einem vollen Restaurant, noch im Theater, im Klassenzimmer oder bei öffentlichen Veranstaltungen.
Warum unterstützendes Zuhören wichtig ist
Hörverlust betrifft viele Menschen: Weltweit leben hunderte Millionen Menschen mit beeinträchtigtem Gehör, und ein großer Teil der älteren Bevölkerung ist betroffen.
Inklusion durch Technik: Assistive Listening Systeme stellen sicher, dass alle Zuhörer klaren Ton bekommen – unabhängig von ihrer Sitzposition, dem Lärmpegel oder individuellen Hörbedürfnissen.
Rechtliche Aspekte: In vielen Ländern gelten Vorschriften, nach denen Veranstaltungsorte, Theater oder Hörsäle unterstützende Zuhörsysteme bereitstellen müssen, damit Menschen mit Hörverlust gleichberechtigt teilnehmen können. In Deutschland gibt es dazu keine einheitliche, spezifische Vorschrift, die Veranstaltungsorte allgemein dazu verpflichtet, unterstützende Zuhörsysteme (Assistive Listening Devices) bereitzustellen – aber es gibt Rechtsgrundlagen, die Inklusion und Barrierefreiheit regeln, die indirekt relevant sind:
1. Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) verpflichtet öffentliche Stellen des Bundes, Barrierefreiheit zu gewährleisten. § 4 BGG legt fest, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Dienstleistungen haben müssen. Für Veranstaltungsorte in öffentlicher Trägerschaft (Theater, Rathäuser, Museen) bedeutet das: Hilfsmittel für Menschen mit Hörverlust sollten bereitgestellt werden, wenn technisch und organisatorisch möglich.
2. Landesgesetze und Barrierefreiheit
Viele Bundesländer haben eigene Gesetze oder Verordnungen zur Barrierefreiheit, z. B.: Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) oder das Hamburger Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Diese Gesetze verpflichten öffentliche Einrichtungen dazu, bauliche und technische Barrieren zu beseitigen – dazu können unterstützende Zuhörsysteme zählen.
3. DIN-Normen
Die DIN 18040 1 / 18040 2 Normen legen Standards für Barrierefreiheit in Gebäuden fest, auch für öffentliche Gebäude und Versammlungsstätten. Dazu gehört: Induktionsschleifen oder andere Hörunterstützungssysteme in Theatern, Konferenzräumen oder Auditorien, um Menschen mit Hörgeräten (T Coil) Zugang zu gewährleisten.
4. UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
Deutschland hat die UN-BRK ratifiziert, die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fordert. Artikel 9 verpflichtet die Staaten, Zugang zu öffentlichen Orten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung sicherzustellen – dazu zählen auch hörunterstützende Maßnahmen.
Die übliche Praxis:
Wie unterstützendes Zuhören funktioniert
Williams AV bietet eine breite Palette von Hörunterstützungstechnologien, die zu verschiedensten Umgebungen und Anforderungen passen. Dazu gehören: UKW-Audio, Infrarot-Audio, Induktionsschleifen-Audio, WLAN-Audio, Audioübertragung über digitales Spread-Spectrum (DSS) und natürlich Auracast.
Jede dieser Technologien wurde so konzipiert, dass sie sich nahtlos in verschiedene Veranstaltungsorte integrieren lässt und ein besseres Hörerlebnis für alle schafft.
Warum unterstützendes Zuhören wichtig ist
Hörverlust betrifft viele Menschen: Weltweit leben hunderte Millionen Menschen mit beeinträchtigtem Gehör, und ein großer Teil der älteren Bevölkerung ist betroffen.
Inklusion durch Technik: Assistive Listening Systeme stellen sicher, dass alle Zuhörer klaren Ton bekommen – unabhängig von ihrer Sitzposition, dem Lärmpegel oder individuellen Hörbedürfnissen.
Rechtliche Aspekte: In vielen Ländern gelten Vorschriften, nach denen Veranstaltungsorte, Theater oder Hörsäle unterstützende Zuhörsysteme bereitstellen müssen, damit Menschen mit Hörverlust gleichberechtigt teilnehmen können. In Deutschland gibt es dazu keine einheitliche, spezifische Vorschrift, die Veranstaltungsorte allgemein dazu verpflichtet, unterstützende Zuhörsysteme (Assistive Listening Devices) bereitzustellen – aber es gibt Rechtsgrundlagen, die Inklusion und Barrierefreiheit regeln, die indirekt relevant sind:
1. Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) verpflichtet öffentliche Stellen des Bundes, Barrierefreiheit zu gewährleisten. § 4 BGG legt fest, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Dienstleistungen haben müssen. Für Veranstaltungsorte in öffentlicher Trägerschaft (Theater, Rathäuser, Museen) bedeutet das: Hilfsmittel für Menschen mit Hörverlust sollten bereitgestellt werden, wenn technisch und organisatorisch möglich.
2. Landesgesetze und Barrierefreiheit
Viele Bundesländer haben eigene Gesetze oder Verordnungen zur Barrierefreiheit, z. B.: Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) oder das Hamburger Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Diese Gesetze verpflichten öffentliche Einrichtungen dazu, bauliche und technische Barrieren zu beseitigen – dazu können unterstützende Zuhörsysteme zählen.
3. DIN-Normen
Die DIN 18040 1 / 18040 2 Normen legen Standards für Barrierefreiheit in Gebäuden fest, auch für öffentliche Gebäude und Versammlungsstätten. Dazu gehört: Induktionsschleifen oder andere Hörunterstützungssysteme in Theatern, Konferenzräumen oder Auditorien, um Menschen mit Hörgeräten (T Coil) Zugang zu gewährleisten.
4. UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
Deutschland hat die UN-BRK ratifiziert, die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fordert. Artikel 9 verpflichtet die Staaten, Zugang zu öffentlichen Orten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung sicherzustellen – dazu zählen auch hörunterstützende Maßnahmen.
Die übliche Praxis:
- Öffentliche Einrichtungen: Häufig verpflichtet, zumindest Induktionsschleifen oder ähnliche Systeme anzubieten.
- Private Veranstaltungsorte: Keine gesetzliche Pflicht, aber freiwillige Bereitstellung wird empfohlen, um Barrierefreiheit sicherzustellen und Kunden mit Hörverlust nicht auszuschließen.
- Förderprogramme: Manche Länder bieten Zuschüsse für barrierefreie Nachrüstungen, z. B. für Theater, Kinos oder Stadien.
Wie unterstützendes Zuhören funktioniert
Williams AV bietet eine breite Palette von Hörunterstützungstechnologien, die zu verschiedensten Umgebungen und Anforderungen passen. Dazu gehören: UKW-Audio, Infrarot-Audio, Induktionsschleifen-Audio, WLAN-Audio, Audioübertragung über digitales Spread-Spectrum (DSS) und natürlich Auracast.
Jede dieser Technologien wurde so konzipiert, dass sie sich nahtlos in verschiedene Veranstaltungsorte integrieren lässt und ein besseres Hörerlebnis für alle schafft.